Unterhalt für die Eltern
Pflegebedürftige Eltern haben im Alter Anspruch auf Unterhalt durch ihre Kinder. Das dürfte jedem Kind mittlerweile bekannt sein. Nun hat der BGH (Az: XII ZR 148/09) entschieden, dass ein Unterhaltsanspruch der Eltern selbst dann besteht, wenn die Eltern in der Vergangenheit keinen Kontakt zu ihren eigenen Kinder hatten oder diese schlecht behandelt haben.